Allgemeines Recht5 Min. Lesezeit2026-04-03

Die schweizerische Justizsystem in einfacher Formulierung

Das Funktionieren des schweizerischen Justizsystems: Organisation der Gerichte, Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie der Verlauf eines Rechtsstreits vor den Gerichten.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-03

Einleitung

Das Schweizer Justizsystem zeichnet sich durch seinen Föderalismus aus: Die Organisation der Gerichte liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, während die Eidgenossenschaft die höchste Gerichtsbarkeit durch den Bundesgerichtshof gewährleistet. Das Verständnis dieser Architektur ist essentiell, um zu wissen, welchem Gericht man sich wenden und wie eine Verfahrensabwicklung verläuft.

Die föderalistische Organisation

Das Prinzip

Die Bundesverfassung (Art. 122-123 Bst.) überträgt der Eidgenossenschaft die Gesetzgebungskompetenz in Zivil- und Strafsachen, während die Gerichtsorganisation weitgehend kantonal bleibt (Art. 122 Abs. 2 Bst.). Jeder Kanton organisiert seine Gerichte frei, was die Vielfalt der Rechtsordnungen in der Schweiz erklärt.

Die Kantonsgerichte

Jeder Kanton verfügt in der Regel über:

  1. Gerichte erster Instanz: Bezirksgerichte, Regionalgerichte oder Landgerichte je nach Kanton. Sie befassen sich mit Zivil- und Strafsachen im ersten Rechtszug.
  2. Hohe kantonale Gerichte: Berufungsgerichte, Berufungskammern oder kantonale Obergerichte. Sie entscheiden über Beschwerden gegen Urteile erster Instanz.
  3. Sondergerichte: Mietgerichte, Handelsgerichte (in bestimmten Kantonen wie Zürich und Bern), Arbeitsgerichte, Familiengerichte.

Die Schlichtungsbehörden

Jeder Kanton verfügt über Schlichtungsbehörden (Friedensrichter oder Schlichtungsgerichte), die für den Versuch der obligatorischen Schlichtung in Zivilsachen zuständig sind (Art. 197 ZPO).

Die Bundesgerichte

Der Bundesgerichtshof (Art. 188-189 Bst.)

Der Bundesgerichtshof, dessen Sitz in Lausanne ist (mit Gerichtssitzen in Luzern), ist das oberste Gericht der Eidgenossenschaft. Er gewährleistet die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land. Er entscheidet über Beschwerden gegen kantonale Entscheide letzter Instanz und Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesstrafgerichts.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG)

Das BVG, dessen Sitz in St. Gallen ist, ist die Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Bundesverwaltung. Es ist insbesondere zuständig für Ausländerrecht, Asyl, öffentliche Versammlungen und Entscheide des SEM.

Das Bundesstrafgericht (BSG)

Das BSG, dessen Sitz in Bellinzona ist, befasst sich mit Strafsachen unter Bundesjurisdiktion, darunter organisierte Kriminalität, Terrorismus, Geldwäsche und Vergehen gegen die Interessen der Eidgenossenschaft.

Der Ablauf eines Zivilrechtsstreits

  1. Schlichtung (Art. 197 ZPO): Versuch einer friedlichen Einigung vor der Schlichtungsbehörde
  2. Erste Instanz: Wenn die Schlichtung fehlschlägt, wird der Antrag beim zuständigen Gericht eingereicht.
  3. Berufung (Art. 308 ZPO): Berufung vor dem kantonalen Obergericht
  4. Bundesgerichtshof (Art. 72 ss LTF): Rechtsmittel als letzte Instanz

Der Ablauf eines Strafverfahrens

  1. Untersuchung und Ermittlung (Art. 299 ss StPO): Untersuchung durch das Staatsanwaltschaft
  2. Strafbefehl oder Anklage: Das Staatsanwaltschaft erlässt einen Strafbefehl oder überweist die Sache vor Gericht.
  3. Erste Instanz: Verhandlung vor dem Gericht erster Instanz
  4. Berufung (Art. 398 StPO): Berufung vor dem kantonalen Obergericht
  5. Bundesgerichtshof (Art. 78 ss LTF): Rechtsmittel als letzte Instanz

Die Kompetenzen ratione materiae

Der Gerichtsstand (Ort des zuständigen Gerichts)

Die ZPO und die StPO definieren die Regelungen zur territorialen Zuständigkeit (Gerichtsstand). In Zivilsachen ist der Gerichtsstand in der Regel der Wohnort des Beklagten (Art. 10 ZPO), mit Ausnahmen für bestimmte Sachverhalte (Miete: Standort des Gebäudes, Art. 33 ZPO; Arbeit: Arbeitsplatz, Art. 34 ZPO).

Der streitige Wert

Der streitige Wert bestimmt das anwendbare Verfahren: vereinfachtes Verfahren bis zu 30'000 CHF (Art. 243 ZPO), übliches Verfahren darüber hinaus, und beeinflusst die Bedingungen für eine Klage vor dem Bundesgericht.

Schlussfolgerung

Das Schweizer Justizsystem ist dezentralisiert und basiert auf den Kantonsgerichten mit dem Bundesgerichtshof als letzter Instanz. Das Wissen über den Gerichtsstand, das anwendbare Verfahren und die Rechtsmittel ist essentiell, um in diesem System zurechtzukommen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gerichtsinstanzen gibt es in der Schweiz?

In der Regel drei: Erste Instanz (Kantonalgerichtshof), zweite Instanze (Kanton-Berufungsgericht) und das Bundesgericht als letztes Gericht.

Zu welchem Gericht soll ich mich wenden?

In der Regel vor dem Gericht des Wohnsitzes des Angeklagten (Art. 10 KPC) in Zivilsachen; für bestimmte Sachverhalte (Miete, Arbeit, Verbrauch) bestehen Sonderkräfte; in Strafsachen ist dies der Ort der Straftat (art. 31 KPP).

Was ist der Unterschied zwischen dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht?

Der Bundesverwaltungsgerichtshof (TAF) befasst sich mit Klagen gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden des Bundes in erster oder zweiter Instanz.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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