Kindesobhut in der Schweiz: Kriterien des Richters
Alleinige, alternierende oder gemeinsame Obhut: Die Kriterien des Schweizer Richters gemäss ZGB.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-10
Gemeinsame elterliche Sorge als Regel
Seit 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge die Regel (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Alleinige Sorge nur bei Kindeswohlgefährdung (Art. 298 Abs. 1 ZGB). Die Sorge umfasst wichtige Entscheidungen; die Obhut betrifft die tägliche Betreuung.
Kriterien (BGE 142 III 481, 144 III 481)
Bestimmendes Kriterium: Kindeswohl (Art. 296 Abs. 1, 133 Abs. 2 ZGB).
- Erziehungsfähigkeit jedes Elternteils
- Persönliche Verfügbarkeit (Drittbetreuung ist kein negatives Kriterium)
- Stabilität und Kontinuität (gewohntes Umfeld)
- Kinderwunsch (ab 6-7 Jahren angehört, Gewicht steigt mit Alter; Art. 314a ZGB)
- Geschwisterprinzip (Trennung grundsätzlich kindeswohlwidrig, BGE 136 III 353)
Alternierende Obhut
Seit BGE 142 III 612 auch gegen den Willen eines Elternteils möglich. Voraussetzungen: Erziehungsfähigkeit beider Eltern, geografische Nähe, minimale Kommunikation, Verfügbarkeit. Richter hat weiten Ermessensspielraum.
Beistand und KESB
In komplexen Fällen: Vertretungsbeistand (Art. 299 ZPO, 314abis ZGB). Kindes- und Erwachsenenschutzdienst kann Bericht erstellen.
Abänderung (Art. 134 Abs. 1 ZGB)
Möglich bei wichtigen neuen Tatsachen. Hohe Schwelle (BGE 141 III 472).
Häufig gestellte Fragen
Ist die alternierende Obhut automatisch?
Nein, nur bei Kindeswohl. Erfordert geografische Nähe, Erziehungsfähigkeit, Kommunikation (BGE 142 III 612).
Kann das Kind wählen, bei welchem Elternteil es lebt?
Kinderwunsch ist ein Kriterium (Art. 298 ZGB), Gewicht steigt mit Alter. Anhörung obligatorisch (Art. 314a ZGB), Richter nicht gebunden.
Kann die Obhut nachträglich geändert werden?
Ja, bei wichtigen neuen Tatsachen (Art. 134 Abs. 1 ZGB). Hohe Schwelle.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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