Was tun bei Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft?
Maßnahmen im Falle eines Streits mit der Versicherung: Anfechtung des Bescheids, Ombudsmann, gerichtliche Verfahren und Fristen nach LCA und Sozialrecht.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-20
Handlungen
- Schriftliche Widerspruch an die Versicherung mit der Forderung nach Begründung
- Versicherungsbeauftragter: kostenloser Vermittlungsdienst (für private Versicherungen)
- Gerichtliche Verfahren: Klage beim Gericht; für Sozialversicherungen – spezielles Verfahren (Widerspruch, dann Kantonsgericht)
Fristen
Für LCA (private Versicherungen): Frist von zwei Jahren (Art. 46 LCA). Für Sozialversicherungen: Widerspruch innerhalb von 30 Tagen (Art. 52 LPGA).
Häufig gestellte Fragen
An wen wenden Sie sich bei Ablehnung durch die Versicherung?
Zunächst ein schriftliches Widerspruch an die Versicherung. Anschließend kann der Ombudsmann (kostenlos) oder der Gerichtshof zugezogen werden. Für Sozialversicherungen gilt: Ein formeller Widerspruch muss innerhalb eines 30-Tage-Fristen gestellt werden.
Ist der Versicherungsbevollmächtigte kostenlos?
Ja, die Dienste des Ombudsmanns sind für den Versicherten kostenlos. Er fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft.
Welche ist die Frist für Ansprüche gegen die Versicherung?
Zwei Jahre für private Versicherungen (Art. 46 VVG). Für soziale Versicherungen gelten spezielle Fristen. Handeln Sie schnell nach Ablehnung.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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