Internationale Rechtshilfe5 Min. Lesezeit2026-04-13

Europäische Strafjustizkooperation und die Schweiz

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Strafrecht: Schengen-/Dublin-Abkommen, Eurojust, Europol und Europäischer Haftbefehl.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-13

Die Strafjustizkooperation mit Europa

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, nimmt sie an verschiedenen Mechanismen der europäischen Strafjustizkooperation teil, dank bilateraler Abkommen.

Die Schengener Abkommen

Die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum (seit 2008) hat wichtige strafrechtliche Implikationen:

  1. Zugang zum Schengen-Informationssystem (SIS) zur Suche nach Personen und Gegenständen
  2. Verstärkte Polizeikooperation ( grenzüberschreitende Überwachung, grenzüberschreitende Ermittlungen)
  3. Vereinfachte Justizhilfe

Der Strafjustizhilfevertrag des Europarates

Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Strafjustizhilfevertrages (EUV, 1959) und seiner ergänzenden Protokolle, die die Kooperation mit den Mitgliedstaaten des Europarates erleichtern.

Eurojust

Die Schweiz hat ein Abkommen zur Zusammenarbeit mit Eurojust, dem Strafjustizkooperationsorgan der EU, abgeschlossen. Dieses Abkommen ermöglicht den Informationsaustausch und die Koordination von grenzüberschreitenden Ermittlungen.

Europol

Die Schweiz kooperiert mit Europol, dem europäischen Polizeiamt, bei der Bekämpfung organisierten Verbrechens, Terrorismus und anderer schwerwiegender Formen des Verbrechens. Ein schweizerischer Verbindungsmann ist in Den Haag bei Europol stationiert.

Der Europäische Haftbefehl

Der Europäische Haftbefehl (EHB) gilt nicht direkt für die Schweiz. Die Auslieferungsanträge zwischen der Schweiz und den EU-Staaten folgen dem klassischen Verfahren des EIMP und bilateraler Abkommen.

Gemeinsame Ermittlungsteams

Die Schweiz kann an gemeinsamen Ermittlungsteams (GET) mit Mitgliedstaaten der EU für komplexe grenzüberschreitende Untersuchungen teilnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Europäische Haftbefehl in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz untersteht nicht dem Europäischen Haftbefehl. Die Auslieferungen zwischen der Schweiz und der EU erfolgen gemäß der klassischen Verfahren des EIMP und der bilateralen Abkommen.

Hat die Schweiz Zugang zum Schengensystem?

Ja. Seit 2008 ist die Schweiz an Schengen beteiligt und hat Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) für die Suche nach Personen und Gegenständen.

Arbeitet die Schweiz mit Europol zusammen?

Ja. Ein Zusammenarbeitserklärung ermöglicht den Austausch von Informationen und die Koordination von Ermittlungen. Ein schweizerischer Verbindungsbeamter ist in Den Haag stationiert.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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