Der Erlass von Vermögenssperrmaßnahmen im Rahmen der internationalen Justazeitigung
Der Einzug und die Konfiskation von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Justazeitigung: Verfahren, Voraussetzungen und Rückgabe.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-14
Das Sperrverfahren von Vermögenswerten
Das Sperrverfahren (oder die Einfrierung) von Vermögenswerten ist eine konservatorische Maßnahme, die im Rahmen der internationalen Justizhilfe angeordnet wird, um das Verschwinden von Geldern, die mit einem Straftatbestand in Verbindung stehen, zu verhindern.
Der gesetzliche Rahmen
Das Sperrverfahren von Vermögenswerten im Kontext der Justizhilfe ist durch folgende Vorschriften geregelt:
- EIMP (Art. 63 Abs. 2 Buchst. d und Art. 74a)
- das Geldwäschegesetz (GWG)
- das Gesetz über Vermögenswerte von illegalem Ursprung (VUG, sogenanntes «Lex Duvalier»)
- die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Die Voraussetzungen für die Sperrung
Die Sperrung von Vermögenswerten kann angeordnet werden, wenn:
- Es einen Zusammenhang zwischen den Vermögenswerten und dem im Ausland verfolgten Vergehen gibt
- Die Maßnahme proportional ist
- Die Doppelstrafbarkeit erfüllt ist
- Der Justizhilfeantrag hinreichend begründet ist
Das Verfahren
Die zuständige kantonale Behörde ordnet die Sperrung bei der Bank oder der Finanzinstitution an. Der Kontoinhaber wird informiert und kann Widerspruch einlegen. Die Sperrung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über die Übergabe der Vermögenswerte an den Antragsteller in Kraft.
Die Rückgabe von Vermögenswerten
Art. 74a EIMP regelt die Übergabe der Vermögenswerte an den Antragsteller zum Zweck ihrer Konfiskation oder Rückgabe an die Berechtigten. Die Schweiz hat eine international anerkannte Praxis in Bezug auf die Rückgabe von Vermögenswerten von Oligarchen entwickelt.
Die Rechte der glaubhaften Drittanleger
Dritte, die nachweisen können, dass sie glaubhaft über Rechte auf den gesperrten Vermögenswerten verfügen, können sich gegen deren Übergabe wehren. Ihre Rechte sind durch das Prinzip der Proportionenität geschützt.
Emblematische Fälle
Die Schweiz hat eine Vorreiterrolle bei der Rückgabe von Vermögenswerten korrupter Regierungsvertreter gespielt: Marcos-Gelder (Philippinen), Abacha-Gelder (Nigeria), Duvalier-Gelder (Haiti), Ben Ali-Gelder (Tunesien). Diese Rückgaben sind Teil einer aktiven Schweizer Politik im Kampf gegen internationale Korruption.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Schweiz auf Anfrage eines ausländischen Staates Vermögenswerte sperren?
Ja. Art. 63 Abs. 2 Buchst. d EIMP ermöglicht das Sperrverfahren von Vermögenswerten im Rahmen der Justizhilfe, vorausgesetzt, es besteht ein Zusammenhang mit dem verfolgten Verbrechen.
Ist der Kontoinhaber über die Sperrung informiert?
Ja. Der Inhaber wird informiert und kann gegen die Sperrmaßnahme beim Bundesgericht Beschwerde einlegen.
Hat die Schweiz bereits Bestände korrupter Führer zurückgegeben?
Ja. Die Schweiz hat Hunderte Millionen Franken zurückerstattet, insbesondere die Mittel Marcos, Abacha, Duvalier und Ben Ali.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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