Verwaltungsrecht4 Min. Lesezeit2026-06-25

Führerausweisentzug: Verfahren und Rechtsmittel

Dauer des Entzugs, Verwaltungsverfahren, Rechtsmittel: Alles Wissenswerte über den Führerausweisentzug in der Schweiz gemäss SVG.

Letzte Aktualisierung : 2026-06-25

Die Natur des Führerausweisentzugs

Der Führerausweisentzug ist eine Verwaltungsmassnahme, die vom kantonalen Strassenverkehrsamt ausgesprochen wird und sich von der Strafstrafe unterscheidet. Er kann mit einer Busse oder Strafe für dieselben Tatsachen koexistieren, ohne den Grundsatz «ne bis in idem» zu verletzen (BGE 137 I 363).

Die Arten des Entzugs

Der Warnungsentzug (Art. 16 ff. SVG)

Leichte Widerhandlung (Art. 16a SVG): Erstmalig Verwarnung oder Entzug von einem Monat. Mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b SVG): Erstmalig Entzug von mindestens einem Monat. Schwere Widerhandlung (Art. 16c SVG): Erstmalig Entzug von mindestens drei Monaten; Wiederholung: sechs bis zwölf Monate Minimum; nach zwei schweren: mindestens zwei Jahre.

Der Sicherungsentzug (Art. 16d SVG)

Der Sicherungsentzug wird auf unbestimmte Dauer ausgesprochen, wenn die Fahreignung beeinträchtigt ist: Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, mit der Fahreignung unvereinbare physische oder psychische Erkrankung.

Das Verfahren

Anhörung des Lenkers (rechtliches Gehör, Art. 29 Abs. 2 BV), formelle Entzugsverfügung mit Angabe der Dauer, allfälliger Auflagen und der Rechtsmittel.

Die Rechtsmittel

Kantonale Beschwerde

Die Entzugsverfügung kann innert 30 Tagen beim kantonalen Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Art. 106 Abs. 2 SVG).

Beschwerde ans Bundesgericht

Möglich innert 30 Tagen nach dem kantonalen Urteil (Art. 82 ff. BGG).

Alternative Massnahmen

Für bestimmte alkoholbedingte Entzüge bieten einige Kantone ein Programm mit Alkohol-Wegfahrsperre: Das Fahrzeug startet nur, wenn der Alkoholwert des Lenkers unter der Grenze liegt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Führerausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Je nach Schwere: Verwarnung oder 1 Monat bei leichter Widerhandlung, mindestens 1 Monat bei mittelschwerer, mindestens 3 Monate bei schwerer (Art. 16a-16c SVG). Rückfall verlängert die Dauern stark.

Hat die Beschwerde aufschiebende Wirkung beim Führerausweisentzug?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Entzug ist sofort vollstreckbar (Art. 106 Abs. 2 SVG). Der Lenker kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Gericht beantragen.

Was riskiert man beim Fahren während eines Entzugs?

Es ist eine Straftat (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG), die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Die Entzugsdauer wird zudem verlängert.

Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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