Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz: Sanktionsmassstab
Der Sanktionsmassstab bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz: Ordnungsbussen, Führerausweisentzug, strafrechtliche Sanktionen nach SVG und Via sicura.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-21
Der Massstab bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das Schweizer System unterscheidet drei Schweregrade je nach Geschwindigkeitsüberschreitung, nach Abzug der Sicherheitsmarge.
Ordnungsbussen (leichte Überschreitungen)
Leichte Überschreitungen werden mit Ordnungsbussen gemäss Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV) sanktioniert: Innerorts (50 km/h) bis +15 km/h: CHF 40 bis 250. Ausserorts (80 km/h) bis +20 km/h: CHF 60 bis 260. Auf der Autobahn (120 km/h) bis +25 km/h: CHF 20 bis 260.
Mittelschwere Widerhandlungen (Art. 16b SVG)
Eine grössere Überschreitung stellt eine mittelschwere Widerhandlung dar: Innerorts +16 bis +24 km/h, Ausserorts +21 bis +29 km/h, auf der Autobahn +26 bis +34 km/h. Sanktionen: Führerausweisentzug von mindestens einem Monat und Geldstrafe.
Schwere Widerhandlungen (Art. 16c SVG)
Erhebliche Überschreitungen stellen schwere Widerhandlungen dar: Innerorts ab +25 km/h, Ausserorts ab +30 km/h, auf der Autobahn ab +35 km/h. Sanktionen: Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Das Raserdelikt (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG — Via sicura)
Seit dem Inkrafttreten von Via sicura werden extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen als Raserdelikt qualifiziert: Innerorts ab +50 km/h, Ausserorts ab +60 km/h, auf der Autobahn ab +80 km/h. Sanktionen: Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren, Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren, Einziehung des Fahrzeugs möglich. Das Bundesgericht hat jedoch die automatische Anwendung dieser Schwellenwerte relativiert (BGE 142 IV 137).
Die Sicherheitsmarge
Eine Sicherheitsmarge wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, abhängig vom verwendeten Messgerät: Fester Radar 5 km/h (bis 100 km/h), 6% (über 100 km/h). Mobiler Radar: ähnliche Margen. Abschnittskontrolle: spezifische Marge je nach Strecke.
Wiederholungsfälle
Wiederholungsfälle verschärfen die Sanktionen: Zweite schwere Widerhandlung in 5 Jahren: Entzug von mindestens 6 Monaten. Dritte schwere Widerhandlung in 10 Jahren: Entzug auf unbestimmte Zeit (mindestens 2 Jahre).
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Geschwindigkeit droht in der Schweiz ein Führerausweisentzug?
Innerorts ab +16 km/h (nach Marge), Ausserorts ab +21 km/h, auf der Autobahn ab +26 km/h. Diese Schwellenwerte ziehen einen Entzug von mindestens einem Monat nach sich.
Was ist das Raserdelikt?
Eine extreme Überschreitung (ab +50 km/h innerorts, +60 ausserorts, +80 auf der Autobahn), die mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft wird (Art. 90 Abs. 3 SVG).
Kann man einen Radar in der Schweiz anfechten?
Ja. Man kann die Messung (Kalibrierung, Sicherheitsmarge, Signalisation) mittels Einsprache gegen den Strafbefehl innerhalb von 10 Tagen anfechten.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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