Pflichtversicherungen in der Schweiz
Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung: die verpflichtenden Versicherungen für die Schweizer Wohnbevölkerung.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-27
Pflichtversicherungen
Der Krankenversicherung (KV) ist für alle Wohnsitzgründungen drei Monate nach der Ankunft pflichthaft. Die Haftpflichtversicherung (art. 63 OR) ist für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend. Der Versicherungsfall Unfall (UVG) ist für Angestellte verpflichtend. Einige Kantone erheben eine Pflichthaftpflicht für Immobilien. Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber allgemein empfohlen. Eine Senkung der Krankenversicherungsprämie steht für Niedrigverdiener zur Verfügung (art. 65 KV).
Häufig gestellte Fragen
Ist die Krankenversicherung in der Schweiz verpflichtend?
Ja. Jeder Wohnsitzhaber muss sich innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft versichern (Art. 3 VVG).
Ist die private Haftpflichtversicherung verpflichtend?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Es schützt vor Schäden an Dritte.
Kann eine Senkung der Krankenversicherungsprämien erreicht werden?
Ja, für niedrige Einkommen (Art. 65 LAMal). Die Antragstellung erfolgt beim Kanton der Wohnsitzgemeinde.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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