Vertragsrecht4 Min. Lesezeit2026-04-26

Das Widerrufsrecht in der Schweiz

Das Widerrufsrecht im Schweizer Recht: Haustürgeschäfte, Online-Kauf, Kreditverträge und Überlegungsfristen.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-26

Das Widerrufsrecht in der Schweiz

Im Gegensatz zur Europäischen Union sieht die Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Käufe vor. Das Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Fällen.

Haustürgeschäfte (Art. 40a–40g OR)

Das Obligationenrecht sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verträge vor, die bei Haustürgeschäften oder in vergleichbaren Situationen abgeschlossen wurden (Art. 40a OR). Dieses Recht gilt, wenn der Vertrag anlässlich einer Werbeveranstaltung, am Wohnort des Konsumenten, am Arbeitsplatz des Konsumenten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. auf öffentlichem Grund abgeschlossen wurde. Die 14-Tage-Frist läuft ab Vertragsschluss. Der Widerruf muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.

Online-Käufe

In der Schweiz gibt es KEIN gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe, anders als im europäischen Recht. Wer online kauft, ist ab der Bestellbestätigung an den Vertrag gebunden. Ausnahmen bestehen, wenn der Verkäufer ein Rückgaberecht in seinen AGB vorsieht (Geschäftspolitik, keine gesetzliche Pflicht), wenn das Produkt mangelhaft ist (Gewährleistung, Art. 197 ff. OR) oder wenn der Verkäufer irreführende Informationen geliefert hat (Art. 28 OR, absichtliche Täuschung).

Konsumkreditverträge (Art. 16 KKG)

Das Konsumkreditgesetz (KKG) sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Konsumkreditverträge vor (Art. 16 KKG). Der Konsument kann den Vertrag innerhalb dieser Frist ohne Begründung widerrufen.

Versicherungsverträge (Art. 3a VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge vor (Art. 3a VVG). Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Timesharing-Verträge

Für Timesharing-Verträge (Teilzeitnutzung) gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäss den einschlägigen Bestimmungen.

Kein Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht besteht für Käufe im Laden, Online-Käufe (ausser bei AGB des Verkäufers), Verträge zwischen Gewerbetreibenden sowie personalisierte oder verderbliche Waren.

Häufig gestellte Fragen

Kann man einen Online-Kauf in der Schweiz rückgängig machen?

Nein, es sei denn, der Verkäufer sieht es in seinen AGB vor. Die Schweiz kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für den E-Commerce, anders als die EU.

Wie lang ist die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften?

14 Tage ab Vertragsschluss (Art. 40a OR). Der Widerruf muss schriftlich mitgeteilt werden.

Kann man einen Versicherungsvertrag widerrufen?

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (Art. 3a VVG), ohne Angabe von Gründen.

Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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