Das Nachbarschaftsrecht in der Schweiz
Lärmen, Gerüche, Bauwerke: Die Rechte und Pflichten von Nachbarn gemäß dem ZGB.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-26
Nachbarschaftsbeziehungen
Art. 684 ZGB verbietet übermäßige Emissionen (Lärm, Rauch, Gerüche, Schwingungen). Der Eigentümer muss sich von jeglichem Übermaß zurückhalten, das den angrenzenden Grund und Boden beeinträchtigt. Die Pflanz- und Baumaßstäbe sind durch das Kantongesetz geregelt. Im Falle übermäßiger Emissionen kann der Nachbar die Aufhebung sowie Schadensersatz verlangen (Art. 679 ZGB). Art. 685 ff. ZGB regelt die Abstände zwischen Gebäuden, Pflanzungen und Grubenarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was tun, wenn der Nachbar zu laut ist?
Kann auf Art. 684 ZGB gegen übermäßige Emissionen pochen. Erst eine freundschaftliche Lösung versuchen, dann zum Zivilgericht gehen.
Wieviele Meter Abstand muss zur Nachbeseinhalten werden?
Abhängig vom kantonalen Recht und dem Gemeindebeeinträchtigungsplan. Generell 3-5 Meter vom Grenzpunkt.
Wer zahlt eine Zwischenmauer?
Grundsätzlich werden die Kosten zwischen den Nachbarn aufgeteilt, wenn beide davon profitieren.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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