Allgemeines Recht5 Min. Lesezeit2026-03-29

Das Testament in der Schweiz: Abfassung und Gültigkeit

Die Regeln des Testaments nach schweizerischem Recht: gültige Formen, olograpisches Testament, öffentliches Testament, Inhalt, Erbschaftsvorbehalte und Widerruf nach Art. 498 ss ZGB.

Letzte Aktualisierung : 2026-03-29

Einleitung

Das Testament ist der Rechtsakt, durch den eine Person über ihr Vermögen nach ihrem Tod verfügt. Nach schweizerischem Recht wird das Testament durch die Art. 498 ss ZGB geregelt. Das Gesetz setzt strenge Formbedingungen voraus, deren Nichteinhaltung zur Nichtigkeit des Testaments führt.

Die Formen des Testaments

Das holographische Testament (Art. 505 ZGB)

Nach Art. 505 Abs. 1 ZGB muß das holographische Testament vollständig geschrieben, datiert und von der Hand des Erblassers unterschrieben sein.

Ganz von Hand geschrieben: Das Testament muss vollständig von der Hand des Erblassers geschrieben sein. Ein maschinell verfasstes, gedrucktes oder von Dritten geschriebenes Testament ist nicht gültig, selbst wenn es vom Erblasser unterschrieben wurde.

Datum: Das Testament muss das Jahr, den Monat und den Tag seiner Erstellung angeben (Art. 505 Abs. 2 ZGB). Die Datumsangabe ist entscheidend für die zeitliche Abfolge bei mehreren Testamentsfassungen.

Signatur: Das Testament muss vom Erblasser unterschrieben sein; die Unterschrift muss am Ende des Textes erscheinen.

Das holographische Testament ist die einfachste und gebräuchlichste Form. Es bedarf weder eines Notars noch von Zeugen. Es wird empfohlen, es bei einem Notar oder der zuständigen kantonalen Behörde zu hinterlegen, um seine Aufbewahrung sicherzustellen.

Das öffentliche Testament (Art. 499-501 ZGB)

Das öffentliche Testament wird von einem Notar mit Unterstützung zweier Zeugen (Art. 499 ZGB) aufgenommen. Der Erblasser erklärt seinen Willen dem Notar, der diesen entweder verfasst oder verfassen lässt. Der Erblasser liest das Testament oder lässt es sich vorlesen und unterschreibt es. Die Zeugen bestätigen durch ihre Unterschrift, dass der Erblasser erklärt hat, dass der Akt seine letzten Willenserklärungen enthält und dass er ihnen als fähig erscheint, zu verfügen.

Das öffentliche Testament bietet eine höhere Rechtssicherheit im Vergleich zum holographischen Testament. Es wird für komplexe Erbschaften oder heikle Bestimmungen empfohlen.

Das mündliche Testament (Art. 506-508 ZGB)

Das mündliche Testament ist eine Ausnahmeform, die nur dann zulässig ist, wenn sich der Erblasser in einer außergewöhnlichen Situation befindet, die es unmöglich macht, auf andere Formen zurückzugreifen (unmittelbare Todesgefahr, Epidemie, Krieg usw.). Der Erblasser erklärt seine letzten Willenserklärungen vor zwei Zeugen, die diese unverzüglich schriftlich festhalten und der gerichtlichen Behörde übergeben.

Inhalt des Testaments

Die Freiheit des Verfügens

Der Erblasser kann die verfügbare Quote, d. h. den Teil seiner Erbschaft, der nicht durch die Erbschaftsreserven abgedeckt ist, frei verwalten. Er kann Vermögenswerte an natürliche oder juristische Personen vermachen, eine Stiftung gründen, einen Testamentsvollstrecker benennen oder Auflagen erheben.

Erbschaftsreserven (Art. 471 ZGB)

Seit der Revision am 1. Januar 2023 sind die Erbschaftsreserven:

  1. Für die Nachkommen: die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils (Art. 471 Abs. 1 ZGB)
  2. Für den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner: die Hälfte seines gesetzlichen Anteils (Art. 471 Abs. 3 ZGB)
  3. Eltern sind seit 2023 nicht mehr reservataires

Die verfügbare Quote wurde durch die Revision erhöht. So ist beispielsweise, wenn der Verstorbene einen Ehepartner und Kinder hinterlässt, jetzt eine größere Quote verfügbar als vor 2023.

Die Exhärdung (Art. 477 ZGB)

Art. 477 ZGB erlaubt es dem Erblasser, einem reservativen Erben sein Reservat zu berauben, wenn dieser eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder einen seiner Verwandten begangen hat oder die ihm durch das Gesetz auferlegten Pflichten gegenüber dem Erblasser und dessen Familie schwer verletzt hat.

Aufhebung und Änderung

Der Erblasser kann sein Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen (Art. 509 ZGB). Der Widerruf kann durch ein neues Testament, durch die Zerstörung des Dokuments oder durch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen.

Die Eröffnung des Testaments

Nach dem Tod des Erblassers muss das Testament der zuständigen Behörde übergeben werden (Art. 556 ZGB). Die Behörde führt die Eröffnung des Testaments durch und teilt den Inhalt den Erben und Legatären mit.

Schlussfolgerung

Die Erstellung eines Testaments in der Schweiz unterliegt strengen formalen Bedingungen. Das holographische Testament ist die zugänglichste Form, aber das öffentliche Testament bietet eine bessere Rechtssicherheit. Die Revision von 2023 hat die verfügbare Quote erhöht.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein computergeschriebenes Testament in der Schweiz gültig?

Nein. Ein holographisches Testament muß vollständig von Hand geschrieben werden (Art. 505 CC).

Kann man ein Kind nach schweizerischem Recht vererben?

Ein Kind hat Anspruch auf einen Erbschaftsvorbehalt (die Hälfte seines gesetzlichen Anteils, Art. 471 CC).

Was hat die Erbschaftsrechtsrevision von 2023 geändert?

Die Vermögensübertragung erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Stifter und der Stifterin.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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