Vertragsrecht5 Min. Lesezeit2026-04-05

Grundrechte in der Schweiz

## Freiheit der Meinungsäußerung, Gleichstellung, Schutz des Privatlebens: die Grundrechte, die durch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert werden.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-05

Die Grundrechte in der Verfassung

Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) garantiert ein umfangreiches Repertoire von Grundrechten: die menschliche Würde (Art. 7), Gleichheit (Art. 8), Schutz vor Willkürlichkeit und Treu und Glauben (Art. 9), das Recht auf Leben und persönliche Freiheit (Art. 10), der Kinder- und Jugendenschutz (Art. 11), das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12), Schutz des Privatlebens (Art. 13), das Recht auf Ehe und Familie (Art. 14), Freiheit der Überzeugungen (Art. 15), Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16), Pressefreiheit (Art. 17), Vereinigungsrecht (Art. 23), wirtschaftliche Freiheit (Art. 27) sowie Verfahrensrechte (Art. 29-32).

Diese Rechte binden alle staatlichen Behörden und können vor Gericht geltend gemacht werden. Art. 36 BV gestattet Einschränkungen, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, ein öffentliches Interesse vorliegt und die Einschränkung angemessen ist.

Häufig gestellte Fragen

Gelten Grundrechte zwischen Privatpersonen in der Schweiz?

Grundsätzlich schützen die Grundrechte den Einzelnen gegen den Staat. Allerdings haben einige einen indirekten horizontalen Effekt in den Beziehungen zwischen Privatpersonen, wie zum Beispiel der Lohngleichheit (Art. 8 Abs. 3 BR).

Können Grundrechte eingeschränkt werden?

Ja, unter drei zusammenhängenden Bedingungen: Rechtsgrundlage, öffentliches Interesse und Proportionalität (Art. 36 GG). Bestimmte Rechte sind unantastbar (Verbot der Folter, Art. 10 Abs. 3 GG).

Wie kann man seine Grundrechte durchsetzen?

Gegen die Gerichte, indem das Verletzen des fundamentalen Rechts in Frage gestellt wird. Der nachrangige Verfassungsrechtskittel (Art. 113 ff OR) ermöglicht es, das Bundesgericht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte anzurufen.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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