Versicherungsstreit: Rechtsmittel
Ablehnung der Leistung, Aufhebung des Versicherungsvertrags: Ihre Rechte im Streitfall mit einer Versicherung in der Schweiz.
Letzte Aktualisierung : 2026-04-06
Die verfügbaren Rechtsmittel
Im Falle eines Streits mit Ihrer Versicherung: Zunächst eine schriftliche Klage in ausführlicher Form. Anschließend bietet der Versicherungsbeauftragte eine kostenlose Vermittlung für private Versicherungen an. Für Sozialversicherungen (KV, AHV/IV, AI) wird das Rechtsmittel innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen Sozialversicherungsgericht eingelegt. Bei privaten Versicherungen (VVG) erfolgt der Rechtszugang vor dem ordentlichen Zivilgericht. Die Frist für die Ansprüche aus der Versicherung beträgt 2 Jahre nach dem VVG (Art. 46 VVG) und 5 Jahre bei den Sozialversicherern.
Häufig gestellte Fragen
Was tun, wenn die Versicherung meine Leistung ablehnt?
Stellen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag vor, wenden Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen (kostenlos) und wenn die Angelegenheit nicht gelöst wird, wenden Sie sich an das zuständige Gericht.
Ist der Versicherungs-Ombudsmann kostenlos?
Ja, der Dienst des Untersuchungsbevollmächtigten ist für den Versicherten kostenlos.
Welches ist der Zeitraum für den Widerspruch gegen eine Sozialversicherungsentscheidung?
Generell 30 Tage nach Benachrichtigung der Entscheidung über die Widerspruch.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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