Rechte von Sans-Papiers in der Schweiz
Die Grundrechte von Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz: Zugang zur Gesundheitsversorgung, Schulbildung der Kinder, Arbeitsrecht und Regularisierungsmöglichkeiten.
Letzte Aktualisierung : 2026-03-10
Einleitung
Schätzungen zufolge leben 76'000 bis 300'000 Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Obwohl ihr Aufenthalt im Sinne des AIG irregulär ist, verfügen diese Personen -- gemeinhin «Sans-Papiers» genannt -- über Grundrechte, die durch die Bundesverfassung und die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen garantiert werden.
Der irreguläre Aufenthalt und seine Folgen
Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts (Art. 115 AIG)
Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wer sich rechtswidrig in der Schweiz aufhält. Auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 115 Abs. 1 lit. c AIG). In der Praxis sind Strafverfolgungen wegen blossen illegalen Aufenthalts jedoch selten. Die irreguläre Situation setzt die Person aber der Gefahr einer verwaltungsrechtlichen Wegweisung (Art. 64 AIG) und einer allfälligen Ausschaffungshaft aus (Art. 76 AIG).
Die garantierten Grundrechte
Recht auf Nothilfe (Art. 12 BV)
Art. 12 der Bundesverfassung garantiert jeder Person in einer Notlage das Recht auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dieses Recht ist bedingungslos und hängt nicht vom Aufenthaltsstatus ab. Sans-Papiers haben Anspruch auf Nothilfe (Nahrung, Kleidung, Notunterkunft, medizinische Notversorgung).
Recht auf medizinische Versorgung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist grundsätzlich verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse zu versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG). In der Praxis variiert der Zugang von Sans-Papiers zur Krankenversicherung je nach Kanton. Unabhängig von der Versicherung sind öffentliche Spitäler verpflichtet, jeder Person Notfallversorgung zu leisten (Art. 41a KVG). In mehreren Kantonen bestehen anonyme oder niederschwellige medizinische Konsultationen.
Schulbildung der Kinder (Art. 19 BV, Art. 28 KRK)
Art. 19 BV garantiert das Recht auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Dieses Recht gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus. Die Schulen dürfen Familien ohne Papiere nicht den Migrationsbehörden melden. Die von der Schweiz ratifizierte Kinderrechtskonvention (KRK) bestätigt dieses Recht (Art. 28 KRK).
Schutz vor Ausbeutung
Arbeitende Sans-Papiers sind durch das Schweizer Arbeitsrecht geschützt. Art. 342 Abs. 2 OR sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Normen des Arbeitsvertrags (Gesundheitsschutz, Arbeitszeit usw.) für jede in der Schweiz arbeitende Person gelten, ungeachtet ihres Status. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Arbeitsvertrag eines Sans-Papiers nicht nichtig ist. Der Arbeitnehmer ohne Papiere kann seine Lohnansprüche, Ferienansprüche und Überstundenansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend machen.
Die Regularisierung
Härtefall (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG)
Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG erlaubt es, von den Zulassungsvoraussetzungen abzuweichen, um schwerwiegenden persönlichen Härtefällen Rechnung zu tragen. Art. 31 VZAE präzisiert die Beurteilungskriterien: Integration, Beachtung der Rechtsordnung, familiäre Situation, finanzielle Verhältnisse, Aufenthaltsdauer, Gesundheitszustand und Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Herkunftsstaat.
Die Operation Papyrus in Genf (2017–2018) ermöglichte die Regularisierung von rund 2'400 Personen auf der Grundlage objektiver Kriterien der Aufenthaltsdauer und Integration.
Praktische Voraussetzungen
In der Praxis kommt eine Regularisierung für Personen in Betracht, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben (in der Regel fünf bis zehn Jahre), gut integriert, finanziell unabhängig und ohne bedeutende Vorstrafen sind. Das Gesuch wird beim kantonalen Migrationsdienst eingereicht und dem SEM zur Genehmigung vorgelegt.
Der Zugang zur Justiz
Sans-Papiers haben Zugang zu den Schweizer Gerichten, um ihre Rechte geltend zu machen, namentlich im Arbeitsrecht. Sie können unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen, wenn die Voraussetzungen von Art. 117 ZPO erfüllt sind.
Fazit
Sans-Papiers verfügen in der Schweiz über Grundrechte, namentlich Nothilfe, medizinische Versorgung, Schulbildung der Kinder und Arbeitsrechtsschutz. Die Regularisierung ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Häufig gestellte Fragen
Haben Kinder ohne Papiere in der Schweiz das Recht auf Schulbildung?
Ja. Art. 19 BV garantiert das Recht auf Grundschulunterricht für alle Kinder in der Schweiz, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus. Die Schulen dürfen die Familien nicht melden.
Kann ein Sans-Papiers seinen Lohn vor Gericht einklagen?
Ja. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Arbeitsvertrag eines Sans-Papiers gültig ist. Der Arbeitnehmer kann seine Lohn- und sonstigen Ansprüche vor den Gerichten geltend machen.
Gibt es eine Regularisierungsmöglichkeit für Sans-Papiers?
Ja, in schwerwiegenden Härtefällen gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Die Kriterien umfassen Aufenthaltsdauer, Integration, finanzielle Unabhängigkeit und Fehlen von Vorstrafen.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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