Allgemeines Recht4 Min. Lesezeit2026-03-28

Obligatorische Versicherungen in der Schweiz: welche?

Die obligatorischen Versicherungen in der Schweiz: Krankenversicherung, AVS/AI, Unfallversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und weitere Verpflichtungen nach Bundes- und Kantonsrecht.

Letzte Aktualisierung : 2026-03-28

Einleitung

In der Schweiz sind verschiedene Versicherungen für die ansässigen Personen verpflichtend. Das schweizerische Sozialversicherungssystem basiert auf dem Prinzip der drei Säulen (staatliche, berufliche und private Altersvorsorge) und auf gesetzlich vorgeschriebenen spezifischen Versicherungen. Dieser Artikel stellt die wichtigsten verpflichtenden Versicherungen vor.

Pflichtkrankenversicherung (LAMal)

Die Verpflichtung zur Mitgliedschaft (Art. 3 LAMal)

Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Krankenversicherungsverordnung (KVG) ist jede in der Schweiz ansässige Person verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Einzug für die Krankenversorgung zu versichern. Die Grundversicherung ist verpflichtend und umfasst einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog.

Abgedeckte Leistungen

Die Grundversicherung deckt medizinische Behandlungen, Arzneimittel auf der Liste der Spezialitäten, Krankenhausaufenthalte in einer gemeinsamen Station, Mutterschaftsleistungen und bestimmte vorbeugende Maßnahmen ab. Zusätzliche Leistungen (wie Einzelzimmer, alternativer Medizin usw.) sind nicht durch die Grundversicherung abgedeckt.

Die Prämie und die Franchise

Jeder Versicherte zahlt eine monatliche Prämie, deren Höhe je nach Versicherer, Kanton, Alter und gewähltem Versicherungsmodell variiert. Die jährliche Franchise beträgt mindestens 300 CHF (Art. 64 LAMal) und kann bis zu 2'500 CHF erhöht werden. Über der Franchise zahlt der Versicherte einen Anteil von 10% der Kosten, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr (Art. 64 Abs. 2 LAMal).

AVS/AI (erste Säule)

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AVS) und die Invaliditätsversorgung (AI) sind für alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen verpflichtend (Art. 1a LAVS). Die Beiträge werden vom Gehalt abgezogen (Hälfte Arbeitgeber, Hälfte Arbeitnehmer) oder als persönliche Beiträge von Personen ohne gewinnbringende Tätigkeit gezahlt. Der Beitragssatz für AVS/AI/APG beträgt 10,6% des Gehalts (Hälfte Arbeitgeber, Hälfte Arbeitnehmer).

Berufsvorsorge (zweite Säule, LPP)

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (LPP) verpflichtet Arbeitnehmer, die mehr als das Einstiegsniveau (22'050 CHF pro Jahr in 2024) verdienen, eine Rentenkasse zu finanzieren. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber (mindestens die Hälfte) und Arbeitnehmer aufgeteilt. Selbstständige Personen sind nicht verpflichtet, können sich aber freiwillig anmelden.

Unfallversicherung (LAA)

Verpflichtung (Art. 1a LAA)

Gemäß Art. 1a des Unfallversicherungsgesetzes (LAA) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer verpflichtend gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Teilzeitbeschäftigungen (weniger als acht Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber) sind nur gegen Berufsunfälle versichert.

Finanzierung

Die Prämien für die Versicherung gegen Berufsunfälle werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Prämien für die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle fallen auf den Arbeitnehmer, es sei denn, etwas anderes ist vereinbart.

Arbeitslosenversicherung (LACI)

Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend (Art. 2 LACI). Die Beiträge betragen 2,2% des Gehalts (Hälfte Arbeitgeber, Hälfte Arbeitnehmer) bis zu einem Obergrenze von 148'200 CHF. Darüber hinaus gilt ein Solidaritätsbeitrag von 1%.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Art. 63 des Straßenverkehrsgesetzes (LCR) verpflichtet jeden Fahrzeuginhaber, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Die Nichtversicherung ist strafbar und verhindert die Einschreibung.

Kantonsversicherungen

Einige Kantone erheben zusätzliche Versicherungen:

  1. In den meisten Kantonen ist die Gebäudebrandversicherung verpflichtend.
  2. Die Privathaftpflicht ist in einigen Kantonen (z.B. Genf im Rahmen der Haftung des Familienoberhauptes) verpflichtend.
  3. Die Erdbebenvorsorge wird in bestimmten Kantonen als Teil der Brandversicherung integriert.

Schlussfolgerung

Das schweizerische System der verpflichtenden Versicherungen deckt die Hauptrisiken ab: Krankheit, Unfälle, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Haftpflicht für Fahrzeuge. Personen, die in der Schweiz ansässig sind, sollten sicherstellen, dass sie sich bei allen verpflichtenden Versicherungen angemeldet haben.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Artikel 3 des Gesetzes verpflichtet alle Personen, die in der Schweiz ansässig sind, innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft eine Grundversicherung abzuschließen.

Ist die Privathaftung verpflichtend?

Nicht auf bundesweiter Ebene, aber in einigen Kantonen ist dies vorgeschrieben, und es wird dringend empfohlen, da es Schäden abdeckt, die unbeabsichtigt Dritten zugefügt werden.

Müssen die Unabhängigen in die zweite Säule einzahlen?

Nein, die LPP gilt nur für Angestellte, Selbständige können sich freiwillig an eine Vorsorgeeinrichtung anmelden.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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