Mietrecht4 Min. Lesezeit2026-06-14

Bauarbeiten des Vermieters: Rechte des Mieters

Renovation, Umbau: Welche Rechte hat der Mieter bei Bauarbeiten des Vermieters? Mietzinsherabsetzung, Duldungspflicht, Kündigung.

Letzte Aktualisierung : 2026-06-14

Die Duldungspflicht des Mieters

Art. 257h Abs. 2 OR verpflichtet den Mieter, Arbeiten zur Unterhaltung, Reparatur oder Mängelbehebung zu dulden. Der Mieter muss auch Renovations- und Umbauarbeiten dulden, soweit sie zumutbar sind.

Der Vermieter muss die Arbeiten rechtzeitig ankündigen und die Interessen des Mieters berücksichtigen (Art. 257h Abs. 3 OR). Die Arbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Belästigungen für den Mieter möglichst gering gehalten werden.

Die Rechte des Mieters während der Arbeiten

Mietzinsherabsetzung (Art. 259d OR)

Beeinträchtigen die Arbeiten den Gebrauch der Wohnung, hat der Mieter Anspruch auf eine verhältnismässige Mietzinsherabsetzung für die Dauer der Arbeiten. Richtwerte: leichte Arbeiten: 5-10%, Badrenovation: 15-30%, grössere Arbeiten mit intensivem Lärm: 20-40%, unbewohnbare Wohnung: bis 100%.

Schadenersatz (Art. 259e OR)

Verursachen die Arbeiten dem Mieter einen Schaden (Beschädigung von Möbeln, zusätzliche Reinigungskosten), kann er vom Vermieter Schadenersatz verlangen, sofern dieser nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Recht auf vorzeitige Kündigung

Sind die Arbeiten so umfangreich, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar ist, kann er ausserordentlich aus wichtigem Grund kündigen (Art. 266g OR).

Die Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Arbeiten mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen (Art. 257h Abs. 3 OR). Bei unbewohnbarer Wohnung kann der Vermieter verpflichtet sein, die vorübergehende Umzugskosten des Mieters zu übernehmen (BGE 119 II 337).

Häufig gestellte Fragen

Kann der Mieter Bauarbeiten in seiner Wohnung ablehnen?

Der Mieter muss notwendige Unterhaltsarbeiten dulden (Art. 257h OR). Bei nicht dringenden Umbauten kann er sich widersetzen, wenn die Belästigungen unverhältnismässig sind. Der Vermieter muss die Arbeiten rechtzeitig ankündigen.

Hat man Anspruch auf Mietzinsherabsetzung während Bauarbeiten?

Ja, wenn die Arbeiten den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen (Art. 259d OR). Die Herabsetzung ist proportional: von 5% bei leichten Arbeiten bis 100% bei unbewohnbarer Wohnung.

Muss der Vermieter den Mieter während der Arbeiten umquartieren?

Wenn die Arbeiten die Wohnung unbewohnbar machen, kann der Vermieter verpflichtet sein, die vorübergehenden Umzugskosten zu übernehmen (BGE 119 II 337).

Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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