Strafrecht4 Min. Lesezeit2026-04-05

Ihre Rechte gegenüber der Polizei in der Schweiz

Identitätskontrolle, Anmeldung, Vernehmung: Kenntnisse Ihrer Rechte gegenüber der Polizei gemäß StGB und der Verfassung.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-05

Ihre Rechte gegenüber der Polizei

Sie müssen Ihre Identität nennen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sie haben das Recht zum Schweigen für alle weiteren Fragen (Art. 113 Abs. 1 StPO). Sie haben ein Recht auf einen Anwalt ab der ersten Vernehmung (Art. 159 StPO). Die Polizei muss Ihnen Ihre Rechte mitteilen (Art. 158 StPO). Ein Körperdurchsuchung erfordert eine rechtliche Grundlage und muss die Würde respektieren (Art. 249 StPO). Sie dürfen ohne Eingreifen des Staatsanwalts nicht länger als 24 Stunden festgehalten werden (Art. 219 Abs. 4 StPO). Jede unangemessene polizeiliche Gewalt ist unrechtmäßig und kann zu staatlicher Haftung führen.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Polizei mich auf der Straße durchsuchen?

Ein körperlicher Durchsuchungsakt erfordert eine rechtliche Grundlage und berechtigte Gründe (Art. 249 StPO). Ein einfacher Identitätscheck ist von einer Durchsuchung unterschieden.

Muss ich auf die Fragen der Polizei antworten?

Es genügt, Ihre Identität zu vermelden. Alles andere können Sie schweigen (Art. 113 Abs. 1 StPO).

Was tun, wenn die Polizei unangemessene Gewalt anwendet?

Dokumentieren Sie die Tatsachen, beschaffen Sie ärztliche Atteste, stellen Sie eine Anzeige und/oder einen Schadensersatzanspruch gegen den Staat.

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Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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