Vertragsrecht4 Min. Lesezeit2026-04-24

Mahngebühren und Inkassokosten in der Schweiz

Die Rechtmässigkeit von Mahngebühren und Inkassokosten in der Schweiz: gesetzliche Grenzen, missbräuchliche Gebühren, Mahnung und Rechte des Schuldners.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-24

Mahngebühren und Inkassokosten

Mahngebühren und Inkassokosten sind in der Schweiz eine häufige Streitquelle. Das Gesetz setzt den Forderungen des Gläubigers Grenzen.

Die Mahnung (Art. 102 OR)

Der Schuldner befindet sich im Verzug, wenn er seine Verpflichtung zum festgesetzten Fälligkeitstermin nicht erfüllt hat. Ist kein Termin festgesetzt, muss der Gläubiger eine Mahnung (Inverzugsetzung) an den Schuldner richten (Art. 102 Abs. 1 OR). Die Mahnung unterliegt keiner besonderen Form.

Die Mahngebühren

Mahngebühren sind gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich gilt: Die erste Mahnung sollte kostenlos sein (die Inverzugsetzung ist eine Obliegenheit des Gläubigers). Moderate Mahngebühren (CHF 10 bis 20) können zulässig sein, wenn sie in den vom Schuldner akzeptierten AGB vorgesehen sind. Übermässige Mahngebühren (CHF 50 oder mehr pro Mahnung) können als missbräuchlich betrachtet werden.

Die Inkassokosten

Beauftragt der Gläubiger ein Inkassounternehmen, stellt dieses dem Schuldner Kosten in Rechnung. Diese Kosten sind nur berechtigt, wenn der Schuldner sich tatsächlich im Verzug befindet, die Kosten im Verhältnis zum Forderungsbetrag stehen und die Kosten vertraglich vorgesehen sind oder einem tatsächlichen Schaden des Gläubigers entsprechen.

Der Verzugszins (Art. 104 OR)

Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger einen Verzugszins von 5% pro Jahr verlangen (Art. 104 Abs. 1 OR), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein vertraglicher höherer Zinssatz ist möglich, wenn er vereinbart wurde (Art. 104 Abs. 2 OR).

Missbräuchliche Gebühren

Unverhältnismässige Mahn- oder Inkassogebühren können angefochten werden: Gestützt auf Art. 8 UWG (unlauterer Wettbewerb durch missbräuchliche Geschäftsbedingungen) oder gestützt auf Art. 163 Abs. 3 OR (richterliche Herabsetzung einer übermässigen Konventionalstrafe).

Rechte des Schuldners

Der Schuldner kann übermässige Gebühren durch Zahlungsverweigerung bestreiten, einen Zahlungsplan verlangen, gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erheben (Art. 74 SchKG), wenn er die Schuld bestreitet, oder den Richter anrufen, um den missbräuchlichen Charakter der Gebühren feststellen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Mahngebühren in der Schweiz rechtmässig?

Moderate Mahngebühren (CHF 10–20) sind zulässig, wenn sie in den AGB vorgesehen sind. Übermässige Gebühren können als missbräuchlich angefochten werden.

Wie hoch ist der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz?

5% pro Jahr gemäss Art. 104 Abs. 1 OR, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kann man die Kosten eines Inkassounternehmens verweigern?

Wenn die Kosten unverhältnismässig sind oder die Schuld bestritten wird, kann der Schuldner die Zahlung verweigern und Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erheben (Art. 74 SchKG).

Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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