Kündigung während Ferien oder Krankheit: Ist das legal?
Sperrfristen gegen Kündigung in der Schweiz: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Ferien, Militärdienst gemäss Art. 336c OR.
Letzte Aktualisierung : 2026-06-18
Der Kündigungsschutz zur Unzeit
Art. 336c OR verbietet dem Arbeitgeber die Kündigung während bestimmter «Sperrfristen». Eine während dieser Fristen ausgesprochene Kündigung ist nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR).
Die Sperrfristen (Art. 336c Abs. 1 OR)
Krankheit und Unfall (lit. b)
Der Arbeitgeber darf einem ganz oder teilweise arbeitsunfähigen Arbeitnehmer nicht kündigen: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. Dienstjahr, 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr.
Schwangerschaft und Nachgeburt (lit. c)
Die Arbeitnehmerin darf während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Dieser Schutz ist absolut.
Militär-, Zivil- oder Schutzdienst (lit. a)
Der Schutz gilt während des Dienstes und, bei einer Dauer von mehr als 11 Tagen, während der vier Wochen davor und danach.
Die Wirkungen des Schutzes
Nichtigkeit der Kündigung
Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig von Rechts wegen (Art. 336c Abs. 2 OR). Der Arbeitgeber muss nach Ende der Sperrfrist eine neue Kündigung aussprechen.
Stillstand der Kündigungsfrist
Wurde die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen und ist die Frist noch nicht abgelaufen, wird sie während der Sperrfrist unterbrochen und läuft danach weiter (Art. 336c Abs. 2 OR, 2. Satz). Der Vertrag endet am Ende des Monats nach Wiederaufnahme oder Ablauf des Schutzes.
Der Schutz gilt nur für den Arbeitgeber
Die Sperrfristen des Art. 336c OR gelten nur für Kündigungen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis während eigener Krankheit oder Ferien frei kündigen.
Häufig gestellte Fragen
Kann man während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Nein, nicht während der Sperrfrist: 30 Tage im 1. Jahr, 90 Tage vom 2.-5. Jahr, 180 Tage ab dem 6. Jahr (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Eine während dieser Frist ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Was geschieht, wenn man während der Kündigungsfrist krank wird?
Die Kündigungsfrist wird während der Krankheit unterbrochen (Art. 336c Abs. 2 OR). Sie läuft nach Ende der Sperrfrist weiter und der Vertrag endet am Ende des folgenden Monats.
Ist der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft absolut?
Ja. Art. 336c Abs. 1 lit. c OR schützt die Arbeitnehmerin während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft. Jede während dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Redaktionelle Anmerkung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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