Strafrecht5 Min. Lesezeit2026-04-08

Das Strafregister in der Schweiz: Einsicht, Löschung, Folgen

Wer kann Ihr Strafregister einsehen? Wann wird eine Verurteilung gelöscht? Erklärung des VOSTRA-Systems im Schweizer Recht.

Letzte Aktualisierung : 2026-04-08

Das Schweizerische Strafregister (VOSTRA)

Das Strafregister ist ein informatisiertes Register namens VOSTRA, geregelt durch das Strafregistergesetz (StReG), in Kraft seit 23. Januar 2023. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Erfasste Informationen (Art. 17 ff. StReG)

Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen, bestimmte Übertretungen (Art. 18 StReG), ausländische Verurteilungen in bestimmten Fällen, laufende Strafverfahren (Art. 24 StReG). Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen erscheinen nicht.

Zugang zum Strafregister

Auszug für Privatpersonen (Art. 38 StReG): Jede Person kann ihren eigenen Auszug verlangen. Sonderprivatauszug (Art. 41 StReG) für Arbeit mit Kindern. Behörden haben erweiterten Zugang (Art. 46 ff. StReG).

Löschung (Art. 29 StReG)

  1. Freiheitsstrafe über 5 Jahre: 20 Jahre
  2. 1 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe: 15 Jahre
  3. Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe: 10 Jahre
  4. Geldstrafe: 10 Jahre
  5. Busse: 5 Jahre

Folgen

Beschäftigung: Arbeitgeber darf Auszug nur bei gerechtfertigter Stelle verlangen (Art. 328b OR). Aufenthalt: Verurteilungen können zum Bewilligungswiderruf führen (Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG). Einbürgerung: Belastetes Register ist Hindernis (Art. 11 lit. b BüG).

Rehabilitation

Keine formelle Rehabilitation. Automatische Löschung nach Fristablauf dient als Rehabilitation. Bestimmte Nebenfolgen können fortbestehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie erhält man einen Strafregisterauszug?

Online über e-service.admin.ch oder per Post. Kosten: 20 CHF (Art. 38 StReG).

Nach wie vielen Jahren wird eine Verurteilung gelöscht?

Art. 29 StReG: 20 Jahre (>5 Jahre Freiheitsstrafe), 15 Jahre (1-5 Jahre), 10 Jahre (Geldstrafen), 5 Jahre (Bussen).

Kann ein Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Ja, aber nur wenn die Stelle es rechtfertigt (Verhältnismässigkeit, Art. 328b OR).

Redaktionelle Anmerkung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Schweizer Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.

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